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   BVerwG, 25.10.2000 - 6 C 3.00   

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https://dejure.org/2000,12371
BVerwG, 25.10.2000 - 6 C 3.00 (https://dejure.org/2000,12371)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 6 C 3.00 (https://dejure.org/2000,12371)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 6 C 3.00 (https://dejure.org/2000,12371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VwVfG § 80; GOÄ §§ 1, 2, 5, 12
    Erstattung der Kosten eines ärztlichen Privatgutachtens nach erfolgreichem Widerspruch; Vergütungsanspruch des ärztlichen Gutachters; Honorarvereinbarung

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten eines ärztlichen Privatgutachtens - Erfolgreicher Widerspruch - Vergütungsanspruch des ärztlichen Gutachters - Honorarvereinbarung

  • Judicialis

    VwVfG § 80; ; GOÄ § 1; ; GOÄ § 2; ; GOÄ § 5; ; GOÄ § 12

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.10.2000 - 6 C 11.99

    Erstattung der Kosten eines ärztlichen Privatgutachtens nach erfolgreichem

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2000 - 6 C 3.00
    Eine nach § 2 Abs. 1 GOÄ abweichend vereinbartes Honorar kann nur ausnahmsweise erstattet werden, wenn die förmlichen Anforderungen an eine Honorarvereinbarung erfüllt sind und die Abfassung des Gutachtens mit einem so außergewöhnlichen Aufwand verbunden war, dass selbst der Höchstgebührensatz von 3, 5 dem nicht hinreichend Rechnung tragen konnte und deswegen keinem Arzt zuzumuten war, das Gutachten zu diesem Gebührensatz zu erstatten (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 6 C 11.99 -).

    So ist Dr. M. auch in denjenigen Fällen verfahren, die den Revisionsverfahren 6 C 11.99 und 6 C 2.00 zugrunde liegen.

  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2000 - 6 C 3.00
    Ob dahin gehende Besonderheiten gegeben sind, unterliegt nicht allein der Beurteilung des Arztes, sondern ist rechtlich voll überprüfbar (vgl. für Beihilfefälle: Urteil vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - BVerwGE 95, 117, 122).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2000 - 6 C 3.00
    Notwendig im Sinne von § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG und deshalb erstattungsfähig können auch die Kosten eines Privatgutachtens sein, wenn dessen Einholung zur Vorbereitung des Verfahrens oder zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde geboten war (Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 36.95 - Buchholz 362 § 118 BRAGO Nr. 4 S. 4; Beschluss vom 14. Januar 1999 - BVerwG 6 B 118.98 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 42 S. 3).
  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 36.95

    Gebühren und Kosten: Beweisgebühr im isolierten Vorverfahren

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2000 - 6 C 3.00
    Notwendig im Sinne von § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG und deshalb erstattungsfähig können auch die Kosten eines Privatgutachtens sein, wenn dessen Einholung zur Vorbereitung des Verfahrens oder zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde geboten war (Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 36.95 - Buchholz 362 § 118 BRAGO Nr. 4 S. 4; Beschluss vom 14. Januar 1999 - BVerwG 6 B 118.98 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 42 S. 3).
  • OLG Koblenz, 19.05.1988 - 6 U 286/87

    Richtige Ermessensausübung bei der Festlegung einer Gebühr für eine ärztliche

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2000 - 6 C 3.00
    Nach der in § 5 GOÄ angelegten Konzeption des Verordnungsgebers ist für den nach allen Bemessungskriterien schwierigsten Fall der Höchstfaktor 3, 5 anzusetzen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 19. Mai 1988 - 6 U 286/87 - NJW 1988, 2309).
  • BVerwG, 25.10.2000 - 6 C 2.00

    Erstattung der Kosten eines ärztlichen Privatgutachtens nach erfolgreichem

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2000 - 6 C 3.00
    So ist Dr. M. auch in denjenigen Fällen verfahren, die den Revisionsverfahren 6 C 11.99 und 6 C 2.00 zugrunde liegen.
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